Rechtsanwalt gemäß der Fachanwaltsordnung besondere
theoretische Kenntnisse und besondere praktische
Erfahrungen nachzuweisen.
In der Regel ist ein spezifischer Lehrgang mit mindestens
drei schriftlichen Leistungskontrollen erforderlich. Im Bank-
und Kapitalmarktrecht ist zusätzlich die Bearbeitung von 60
einschlägigen Fällen vor Antragstellung nachzuweisen.
Regelmäßige Fortbildung ist zwingend.
Der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde
mir bereits im Jahr 2009 verliehen.
Rechtsanwalt gemäß der Fachanwaltsordnung besondere
theoretische Kenntnisse und besondere praktische
Erfahrungen nachzuweisen.
In der Regel ist ein spezifischer Lehrgang mit
mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen
erforderlich. Im Bank- und Kapitalmarktrecht ist
zusätzlich die Bearbeitung von 60 einschlägigen Fällen
vor Antragstellung nachzuweisen.
Regelmäßige Fortbildung ist zwingend.
Der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
wurde mir bereits im Jahr 2009 verliehen.