Rechtsanwalt

Andreas Siemienowski

zugleich Fachanwalt für

Bank- und Kapitalmarktrecht

 © Rechtsanwalt A. Siemienowski, Augustastr. 39, 45699 Herten, Kreis Recklinghausen  
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                            BANKRECHT UND KAPITALMARKTRECHT

Im Bankrecht und Kapitalmarktrecht wird nahezu jedes Themengebiet von der Kanzlei abgedeckt, einschließlich der angrenzenden Rechtsgebiete, wie etwa das Insolvenzrecht. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über langjährige praktische Erfahrungen. Auf der Grundlage eines individuellen und fundierten Konzepts unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen- lagen besteht oft durchaus die Möglichkeit im Verhandlungswege zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu gelangen. Sollte auf diesem Wege keine Lösung erzielt werden können, bleibt der Weg zu den Gerichten, der keineswegs gescheut wird, aber grundsätzlich die zweite Option sein sollte. Im Vordergrund steht die individuelle Bearbeitung des Einzelfalls. Nachfolgend werden exemplarisch einige Themengebiete des Bankrechts vorgestellt. Die Auflistung ist keinesfalls abschließend. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kanzlei. Kündigung von Krediten/ Darlehen Vorfälligkeitsentschädigung Widerruf von Darlehensverträgen Kündigung von Bausparverträgen Zwangsvollstreckungen/ Zwangsversteigerungen/ Sicherheitenverwertung (Zwangsverwaltung, Grundschuld, Pfandrecht, Abtretung, etc.) Inanspruchnahme aufgrund von Sicherheiten - Bürgschaft, Garantie, Mithaftung, Grundschuld, Abtretung, Übereignung, Pfandrecht, etc.) Probleme des Zahlungsverkehrs - unberechtigte Belastungen/ Verfügungen (Girokonto, Online-Banking, Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung) Zweifelhafte Bankentgelte, Zinsen, etc. Fragen beim Leasing und Factoring Im Rahmen des Kapitalmarktrechts umfasst die Tätigkeit u.a.: Fehlerhafte Anlageberatung Fehlerhafte Anlagevermittlung Prospekthaftung Nachforderungen durch die Anlagegesellschaft Forderungen durch Insolvenzverwalter der Anlagegesellschaft           oder sonstiger Personen Die Anlageformen sind besonders vielfältig, z.B.: Aktien, Anleihen, Genussrechte, Zertifikate, Derivate, Swaps, Optionen, Termingeschäfte, Aktienfonds, Rentenfonds, Offene Fonds, Geschlossene Fonds, Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Leasingfonds, Ökofonds, atypische stille Beteiligung, etc.
Bankrecht
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Im Bankrecht und Kapitalmarktrecht wird nahezu jedes Themengebiet von der Kanzlei abgedeckt, einschließlich der angrenzenden Rechtsgebiete, wie etwa das Insolvenzrecht. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über langjährige praktische Erfahrungen. Auf der Grundlage eines individuellen und fundierten Konzepts unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessenlagen besteht oft  durchaus die Möglichkeit im Verhandlungswege zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu gelangen. Sollte auf diesem Wege keine Lösung erzielt werden können, bleibt der Weg zu den Gerichten, der keineswegs gescheut wird, aber grundsätzlich die zweite Option sein sollte. Im Vordergrund steht die individuelle Bearbeitung des Einzelfalls. Nachfolgend werden exemplarisch einige Themengebiete des Bankrechts vorgestellt. Die Auflistung ist keinesfalls abschließend. Bei Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei. Kündigung von Krediten/ Darlehen Vorfälligkeitsentschädigung Widerruf von Darlehensverträgen Kündigung von Bausparverträgen Zwangsvollstreckungen/ Zwangsversteigerungen/    Sicherheitenverwertung (Zwangsverwaltung, Grundschuld, Pfandrecht, Abtretung, etc.) Inanspruchnahme aufgrund von Sicherheiten - Bürgschaft, Garantie, Mithaftung, Grundschuld, Abtretung, Übereignung, Pfandrecht, etc.) Fragen beim Leasing und Factoring Probleme des Zahlungsverkehrs - unberechtigte Belastungen/ Verfügungen (Girokonto, Online-Banking, Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung) Zweifelhafte Bankentgelte, Zinsen, etc. Im Rahmen des Kapitalmarktrechts umfasst die Tätigkeit u.a.: Fehlerhafte Anlageberatung Fehlerhafte Anlagevermittlung Prospekthaftung Nachforderungen durch die Anlagegesellschaft Forderungen durch Insolvenzverwalter der Anlagegesellschaft oder sonstiger Personen Die Anlageformen sind besonders vielfältig, z.B.: Aktien, Anleihen, Genussrechte, Zertifikate, Derivate, Swaps, Optionen, Termingeschäfte, Aktienfonds, Rentenfonds, Offene Fonds, Geschlossene Fonds, Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Leasingfonds, Ökofonds, atypische stille Beteiligung, etc.
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