Rechtsanwalt
Andreas Siemienowski
zugleich Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht
© Rechtsanwalt A. Siemienowski, Augustastr. 39, 45699 Herten, Kreis Recklinghausen
BANKRECHT UND KAPITALMARKTRECHT
Im Bankrecht und Kapitalmarktrecht wird nahezu jedes Themengebiet von der Kanzlei abgedeckt, einschließlich der
angrenzenden Rechtsgebiete, wie etwa das Insolvenzrecht.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über langjährige praktische Erfahrungen.
Auf der Grundlage eines individuellen und fundierten Konzepts unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen-
lagen besteht oft durchaus die Möglichkeit im Verhandlungswege zu einer für beide Seiten akzeptablen
Lösung zu gelangen. Sollte auf diesem Wege keine Lösung erzielt werden können, bleibt der Weg zu den Gerichten,
der keineswegs gescheut wird, aber grundsätzlich die zweite Option sein sollte.
Im Vordergrund steht die individuelle Bearbeitung des Einzelfalls.
Nachfolgend werden exemplarisch einige Themengebiete des Bankrechts vorgestellt. Die Auflistung ist keinesfalls
abschließend. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kanzlei.
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Kündigung von Krediten/ Darlehen
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Vorfälligkeitsentschädigung
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Widerruf von Darlehensverträgen
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Kündigung von Bausparverträgen
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Zwangsvollstreckungen/ Zwangsversteigerungen/ Sicherheitenverwertung (Zwangsverwaltung, Grundschuld,
Pfandrecht, Abtretung, etc.)
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Inanspruchnahme aufgrund von Sicherheiten - Bürgschaft, Garantie, Mithaftung, Grundschuld, Abtretung,
Übereignung, Pfandrecht, etc.)
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Probleme des Zahlungsverkehrs - unberechtigte Belastungen/ Verfügungen (Girokonto, Online-Banking,
Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung)
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Zweifelhafte Bankentgelte, Zinsen, etc.
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Fragen beim Leasing und Factoring
Im Rahmen des Kapitalmarktrechts umfasst die Tätigkeit u.a.:
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Fehlerhafte Anlageberatung
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Fehlerhafte Anlagevermittlung
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Prospekthaftung
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Nachforderungen durch die Anlagegesellschaft
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Forderungen durch Insolvenzverwalter der Anlagegesellschaft
oder sonstiger Personen
Die Anlageformen sind besonders vielfältig, z.B.:
Aktien, Anleihen, Genussrechte, Zertifikate, Derivate, Swaps, Optionen, Termingeschäfte, Aktienfonds, Rentenfonds,
Offene Fonds, Geschlossene Fonds, Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Leasingfonds, Ökofonds, atypische
stille Beteiligung, etc.
Für die Verleihung eines Fachanwaltstitels hat der
Rechtsanwalt gemäß der Fachanwaltsordnung besondere
theoretische Kenntnisse und besondere praktische
Erfahrungen nachzuweisen.
In der Regel ist ein spezifischer Lehrgang mit mindestens
drei schriftlichen Leistungskontrollen erforderlich. Im Bank-
und Kapitalmarktrecht ist zusätzlich die Bearbeitung von 60
einschlägigen Fällen vor Antragstellung nachzuweisen.
Regelmäßige Fortbildung ist zwingend.
Der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde
mir bereits im Jahr 2009 verliehen.
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