Rechtsanwalt
Andreas Siemienowski
zugleich Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht
© Rechtsanwalt A. Siemienowski, Augustastr. 39, 45699 Herten, Kreis Recklinghausen
INSOLVENZRECHT
Gläubigerrechte - Insolvenz des Geschäftspartners
- Auseinandersetzung mit Insolvenzverwaltern
Vermehrt werden Gläubiger damit konfrontiert, dass ihr Vertragspartner insolvent ist. Der Gläubiger muss sich dann in
unterschiedlichen Ausgestaltungen mit dem speziellen Insolvenzrecht auseinandersetzen, das die ohnehin bereits
schwierige Rechtsmaterie überlagert und nochmals verkompliziert.
In dieser Situation stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt mit meiner Erfahrung im Insolvenzrecht unterstützend zur Seite. Ich
verfüge über eine langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung von Gläubigerrechten in Insolvenzverfahren,
insbesondere gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Ich selbst bin nicht als Insolvenzverwalter tätig, sondern konzentriere mich insoweit auf die Gläubigervertretung.
Alle erdenklichen Konstellationen vorzustellen, würde bei Weitem den Rahmen sprengen. Die nachfolgende
Aufstellung soll lediglich eine erste Orientierung bieten:
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Anfechtung, Aufrechnungsverbot (Bürgschaft, kongruente Deckung, inkongruente Deckung, Vorsatzanfechtung,
unentgeltliche Leistung, etc.)
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Durchsetzung von Sicherheiten (Sicherungsübereignung, Abtretung, Eigentumsvorbehalt, Grundschuld,
Pfandrecht, Vermieterpfandrecht, Zession, etc.)
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Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
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Unterstützung bei der Gläubigerversammlung, im Gläubigerausschuss, bei Insolvenzplänen
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Geltendmachung von Absonderungsrechten und Aussonderungsrechten, Masseforderungen
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Fortsetzung der Geschäftsbeziehung trotz Insolvenz?
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Bestehende Vertragsverhältnisse in der Insolvenz?
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Besonderheiten Eröffnungsverfahren / Eigenverwaltung
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Insolvenz des Bauträgers - Erwerberrechte
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Zulässigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen
Es zeigt sich, dass Beratung möglichst frühzeitig in Anspruch
genommen werden sollte, bestenfalls bereits deutlich
bevor der Geschäftspartner insolvent wird, um die eigene
Position zu verbessern. Ich stehe Ihnen daher auch zu einer
frühzeitigen Vertretung zur Seite, um Sie für die potentielle
Insolvenz von Geschäftspartnern rechtzeitig zu wappnen.
Verbraucherinsolvenz / Restschuldbefreiung
Ebenfalls zum Tätigkeitsfeld der Kanzlei gehört die Unterstützung von Verbrauchern bei der Erzielung einer
Restschuldbefreiung und der hierzu möglicherweise erforderlichen Durchlaufung eines Verbraucherinsolvenz-
verfahrens sowie des vorgeschalteten außergerichtlichen Einigungsversuchs.
Für die Verleihung eines Fachanwaltstitels hat der
Rechtsanwalt gemäß der Fachanwaltsordnung besondere
theoretische Kenntnisse und besondere praktische
Erfahrungen nachzuweisen.
In der Regel ist ein spezifischer Lehrgang mit mindestens
drei schriftlichen Leistungskontrollen erforderlich. Im Bank-
und Kapitalmarktrecht ist zusätzlich die Bearbeitung von 60
einschlägigen Fällen vor Antragstellung nachzuweisen.
Regelmäßige Fortbildung ist zwingend.
Der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde
mir bereits im Jahr 2009 verliehen.