Die Kanzlei fokussiert sich auf die Bearbeitung zivilrechtlicher Angelegenheiten. Besondere Tätigkeitsschwerpunkte bilden u.a. : •Bank- und Kapitalmarktrecht•Insolvenzrecht•Erbrecht•Versicherungsrecht•Wirtschaftsrecht•Handels- und Gesellschaftsrecht•Grundstücksrecht/ Immobilienrecht•Maklerrecht•Wohnungseigentumsrecht•Zwangsversteigerungs-/ Zwangsverwaltungsrecht•Mietrecht•Leasingrecht•Kaufrecht•Vertragsrecht•Bauträgerrecht•Verkehrsunfallschadensrecht•Zivilprozessrecht•Sonstiges / Allgemeines ZivilrechtDie Auflistung will nicht als Ausschlussprinzip verstanden werden, sondern vielmehr positiv eine erste Orientierung bieten. Häufig lassen sich die individuellen Lebenssachverhalte nicht einfach schematisch einem Rechtsgebiet zuordnen. Oft kommt es auch zu Überschneidungen und ein Fall tangiert unterschiedliche Rechtsgebiete. Ersichtlich haben zahlreiche der aufgeführten Tätigkeitsgebiete daher auch tendenziell Berührungspunkte. Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf, damit wir gemeinsam herausfinden, ob ich der Richtige für Ihren Fall bin.
Für die Verleihung eines Fachanwaltstitels hat der Rechtsanwalt gemäß der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.In der Regel ist ein spezifischer Lehrgang mit mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen erforderlich. Im Bank- und Kapitalmarktrecht ist zusätzlich die Bearbeitung von 60 einschlägigen Fällen vor Antragstellung nachzuweisen.Regelmäßige Fortbildung ist zwingend.Der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde mir bereits im Jahr 2009 verliehen.
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Die Kanzlei konzentriert sich auf die Bearbeitung zivilrechtlicher Angelegenheiten. Besondere Tätigkeitsschwerpunkte bilden u.a.: •Bank- und Kapitalmarktrecht•InsolvenzrechtZusätzliche weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden:•Erbrecht•Versicherungsrecht •Wirtschaftsrecht•Handels- und Gesellschaftsrecht•Grundstücksrecht/ Immobilienrecht•Maklerrecht•Wohnungseigentumsrecht•Zwangsversteigerungs-/Zwangsverwaltungsrecht•Mietrecht•Leasingrecht•Kaufrecht•Vertragsrecht•Bauträgerrecht•Verkehrsunfallschadensrecht•Zivilprozessrecht•Sonstiges / Allgemeines ZivilrechtDie Auflistung will nicht als Ausschlussprinzip verstanden werden, sondern vielmehr positiv eine erste Orientierung bieten. Häufig lassen sich die individuellen Lebenssachverhalte nicht einfach schematisch einem Rechtsgebiet zuordnen. Oft kommt es auch zu Überschneidungen und ein Fall tangiert unterschiedliche Rechtsgebiete. Ersichtlich haben zahlreiche der aufgeführten Tätigkeitsgebiete daher auch tendenziell Berührungspunkte. Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf, damit wir gemeinsam herausfinden, ob ich der Richtige für Ihren Fall bin.
Für die Verleihung eines Fachanwaltstitels hat der Rechtsanwalt gemäß der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.In der Regel ist ein spezifischer Lehrgang mit mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen erforderlich. Im Bank- und Kapitalmarktrecht ist zusätzlich die Bearbeitung von 60 einschlägigen Fällen vor Antragstellung nachzuweisen.Regelmäßige Fortbildung ist zwingend.Der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde mir bereits im Jahr 2009 verliehen.
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