Rechtsanwalt
Andreas Siemienowski
zugleich Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht
© Rechtsanwalt A. Siemienowski, Augustastr. 39, 45699 Herten, Kreis Recklinghausen
ABGELEHNTER, ZURÜCKGEWIESENER WIDERRUF
Ihre Bank hat den Widerruf abgelehnt, zurückgewiesen?
Ihre Bank hält den Widerruf für unwirksam und das Darlehen, den Kredit für wirksam?
Als Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Häufig
dürften Banken den Widerruf als unwirksam zurückweisen. Ob dies zurecht erfolgt, ist fachlich u.a. anhand der
Widerrufsbelehrung zu prüfen.
Es ist zu klären, ob die Möglichkeit der Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung besteht oder eine bereits gezahlte
Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt werden kann.
Darüber hinaus ist zu klären, ob ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung, bzw. Herausgabe gezogener Nutzungen
besteht.
Für die Verleihung eines Fachanwaltstitels hat der
Rechtsanwalt gemäß der Fachanwaltsordnung besondere
theoretische Kenntnisse und besondere praktische
Erfahrungen nachzuweisen.
In der Regel ist ein spezifischer Lehrgang mit mindestens
drei schriftlichen Leistungskontrollen erforderlich. Im Bank-
und Kapitalmarktrecht ist zusätzlich die Bearbeitung von 60
einschlägigen Fällen vor Antragstellung nachzuweisen.
Regelmäßige Fortbildung ist zwingend.
Der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde
mir bereits im Jahr 2009 verliehen.