Rechtsanwalt

Andreas Siemienowski

zugleich Fachanwalt für

Bank- und Kapitalmarktrecht

 © Rechtsanwalt A. Siemienowski, Augustastr. 39, 45699 Herten, Kreis Recklinghausen  
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                        ABGELEHNTER, ZURÜCKGEWIESENER WIDERRUF

Ihre Bank hat den Widerruf abgelehnt, zurückgewiesen? Ihre Bank hält den Widerruf für unwirksam und das Darlehen, den Kredit für wirksam? Als Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Häufig dürften Banken den Widerruf als unwirksam zurückweisen. Ob dies zurecht erfolgt, ist fachlich u.a. anhand der Widerrufsbelehrung zu prüfen. Es ist zu klären, ob die Möglichkeit der Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung besteht oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt werden kann. Darüber hinaus ist zu klären, ob ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung, bzw. Herausgabe gezogener Nutzungen besteht.

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ABGELEHNTER, ZURÜCKGEWIESENER

WIDERRUF

IHRE BANK HAT DEN WIDERRUF ABGELEHNT, ZURÜCKGEWIESEN?  IHRE BANK HÄLT DEN WIDERRUF FÜR UNWIRKSAM UND DAS DARLEHEN, DEN KREDIT FÜR WIRKSAM? Als Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Häufig dürften Banken den Widerruf als unwirksam zurückweisen. Ob dies zurecht erfolgt, ist fachlich u.a. anhand der Widerrufsbelehrung zu prüfen. Es ist zu klären, ob die Möglichkeit der Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung besteht oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt werden kann. Darüber hinaus ist zu klären, ob ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung, bzw. Herausgabe gezogener Nutzungen besteht.